Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Martha, Samstag, 04.06.2011, 10:23 (vor 4921 Tagen) @ Martha

@Czauderna

Ich wollte noch den Wortlaut wegen Vorlage eines Laborkostenvoranschlages ergänzen:

Im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihres Tarifes ist festgelegt, welche Material- und Laborkosten bis zu welcher Höhe erstattet werden. Der Zahnarzt und das Labor sind jedoch bei der Berechnung von Laborkosten nicht an Höchstbeträge gebunden. Dahter konnten wir einen Teil der Kosten nicht berücksichtigen.

Bin ich in diesem Fall berechtigt, einen Laborkostenvoranschlag vom Zahnarzt für meine Kalkulation zu verlangen?


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