Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Martha, Mittwoch, 01.06.2011, 21:01 (vor 4924 Tagen) @ Bosselt

@Bosselt
verstehe, dass es für Dich interessant wäre, zu welcher Kasse ich gewechselt habe. Würde mich aber trotzdem freuen, wenn Du zu meinem Anliegen einen Tipp abgeben könntest.

Mittlerweile habe ich von zuverlässiger Seite her gehört, dass es vereinzelt große Krankenkassen gibt, die ihren Mitgliedern vorab eine ca. Summe des Zuschusses unverbindlich schriftlich nennen, damit man ungefähr weiss, wo man steht und ob man sich auf diese Behandlung einlassen kann.

Aber das ist anscheinend leider nicht immer der Fall.


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