Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Martha, Donnerstag, 26.05.2011, 07:46 (vor 4930 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank Czauderna. Gilt diese Regelung für Härtefallregelung (doppelter Festzuschusss) der bereits im Heil- und Kostenplan berücksichtigt wird oder auch um die "gleitende" Härtefallregelung?

Mir hat nämlich eine andere Krankenkasse gesagt, dass dieser "gleitende Härtefall" meist unbekannt ist und nur von wenigen Mitgliedern beantragt wird. Selbst die Mitarbeiter wissen häufig davon nichts.

Es sei aber so, dass es vor der Rechnung keine Bewilligung und Zusage gäbe.

Das bedeutet ja, dass man einen Kredit für mehrere Tausend Euro aufnehmen muss und dann nach Bezahlung von der Krankenkasse das o.k. bekommt oder eine Ablehnung.


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