Gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 24.05.2011, 20:01 (vor 4932 Tagen) @ Martha

Hallo,
ich muss morgen nochmal nachsehen was es mit dem Zeitpunkt
der Bewilligung genau auf sich hat, d.h. wann die Kasse den Mehrbertrag im Rahmen der Härtefall-Regelung festlegen muss.
Es ist durchaus möglich, dass hier die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Eingliederung des Zahnersatzes massgebend sind.
Zwischen Planerstellung und Eingliederung können ja bis zu sechs Monate liegen, d.h. beispielsweise Bewilligung im Januar, Engliederung im Mai - da können schon lange andere Einkommensverhältnisse vorliegen - wie gesagt - ich schau nochmal in meinen Unterlagen genau nach.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum