gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Donnerstag, 16.12.2010, 22:46 (vor 5091 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

der zumutbare Eigenanteil für eine "normale" Regelversorgung beträgt dann 48 Euro.

Entscheidend ist nun, wie teuer die Regelversorgung ist. Wenn keine regelmäßigen Zahnarztbesuche vorliegen, würden die gesamten Kosten abzüglich 48 Euro übernommen.

Bei regelmäigen Zahnarztbesuchen sind von den 4400 Euro 20 bzw. 30% abzuziehen. Der Rest ist dann zu verdoppeln. Dieser Wert ist der maximale Gesamtzuschuss der Krankenkasse (abzüglich 48 Euro).Mögliche Mehrkosten sind in voller Höhe selbst zu zahlen.

Gruß

RHW


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