gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

MissX, Freitag, 03.12.2010, 15:38 (vor 5108 Tagen) @ egal

Nach Abschluß der Behandlung kann die KK anhand der eingereichten Rechnungen und Verdienstbescheinigungen prüfen, ob und in welcher Höhe ein zusätzlicher Zuschuß erstattet werden kann.

Nein die kasse prüft nach den Einkommensverhältnissen vor ANTRAGSTELLUNG also vor behandlungsbeginn und ggf. kann der Versicherte eine erneute BESSERprüfung verlangen wenn sich das Einkommen im Monat vor Eingliederung des zahnersatzes verringert hat.


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