gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 03.12.2010, 15:19 (vor 5108 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

teilweise gibt es auch Rechner im Internet, auf denen man den Extrazuschuss ausrechnen kann (wenn der Heil- und Kostenplan bereits vorliegt).

Ggf. kann auch ein Gespräch mit dem Zahnarzt, bis wann der Eigenanteil zu zahlen ist, hilfreich sein. Im Einzelfall ist auch eine Abtretungserklärung möglich, dass der Zuschuss der Kasse direkt an den Zahnarzt gezahlt werden soll.

Gruß

RHW


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