gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
der Anspruch auf den erhöhten Zuschuss nach der gleitenden Härtfallregelung steht dem Versicherten zu.> >> RHW
Hallo,
Die Vorgehensweise wird die KK wahrscheinlich wie folgt begründen: Dem Versicherten steht ein Zuschuss zu seinen Kosten zu. Wenn er die Rechnung (noch) nicht bezahlt hat, hat er auch keine Kosten gehabt, die zu bezuschussen wären.
MfG
ratte1