gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte111, Samstag, 04.12.2010, 18:30 (vor 5103 Tagen) @ RHW

Hallo,

der Anspruch auf den erhöhten Zuschuss nach der gleitenden Härtfallregelung steht dem Versicherten zu.> >> RHW

Hallo,

Die Vorgehensweise wird die KK wahrscheinlich wie folgt begründen: Dem Versicherten steht ein Zuschuss zu seinen Kosten zu. Wenn er die Rechnung (noch) nicht bezahlt hat, hat er auch keine Kosten gehabt, die zu bezuschussen wären.

MfG
ratte1


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