gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 03.12.2010, 14:08 (vor 5104 Tagen) @ egal

Hallo,
dabei gilt auch zu beachten dass selbst wenn die Kasse aufgrund der Härtefallregelung mehr zahlt, dann nur maximal den doppelten Festzuschuss. Es ist also nicht gesagt, dass am Ende die Kasse alles zahlt.
Gruss
Czauderna


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