gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

frank, Samstag, 04.12.2010, 19:53 (vor 5103 Tagen) @ ratte111

Hallo RHW,

super, vielen Dank für die ausführlichen Infos.

---

@ratte111 , die Kosten habe ich aber doch schon wenn ich eine Rechnung nach erbrachter Leistung erhalten habe, denn ich muss diese ja auch schließlich bezahlen. Der Zuschuss der Krankenkasse ist ja deshalb so wichtig, da ein Härtefall oder gleitender Härtefall ja ohnehin schon nicht viel zahlen kann, also wie soll er dann noch einen solchen Betrag im Voraus aufbringen können?

Die KK kann ja nicht verlangen, dass der Versicherte nur für diese Vorkasseleistung einen Kredit aufnimmt um den Zuschuss der KK zuerhalten. Dann hätten z.B. auch Leute mit negativen Einträgen ein echtes Problem.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum