gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 04.12.2010, 08:09 (vor 5104 Tagen) @ frank

Hallo,

der Anspruch auf den erhöhten Zuschuss nach der gleitenden Härtfallregelung steht dem Versicherten zu. Als Nachweis braucht die Krankenkasse die an den Versicherten adressierte Eigenanteilsrechnung sowie entsprechende Einkommensnachweise.

Dass die Krankenkasse darauf besteht, dass die Eigenanteilsrechnung bereits bezahlt wurde, ist m.E. unüblich.
Man sollte aber auf jeden Fall mit dem Zahnarzt die Frist für die Bezahlung klären. Die Mahnung vom Zahnarzt bekommt nämlich ggf. der Versicherte.

Für die Abtretungserklärung braucht man die Zustimmung des Zahnarztes. Evtl. hat er mit der betreffenden Krankenkasse schon schlechte Erfahrungen gemacht. Bei einer andersartigen Versorgung (deutlich teureren Versorgung als normal) arbeiten sehr viele Zahnärzte mit selbst erstellten Vordrucken für eine Abtretungserklärung. Auf jeden Fall aber auch den Zahlungszeitpunkt für die restlichen Kosten klären. ggf. bekommt man eine schriftliche Entscheidung/Auskunft über die Höhe des Extrazuschusses der Krankenkasse.

Gruß

RHW


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