gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

MissX, Freitag, 03.12.2010, 19:55 (vor 5104 Tagen) @ egal

Nach Abschluß der Behandlung kann die KK anhand der eingereichten Rechnungen und Verdienstbescheinigungen prüfen, ob und in welcher Höhe ein zusätzlicher Zuschuß erstattet werden kann.

und warum schreibst DU dann das? und ich beziehe mich auf deine aussage


aber egal:-D :-D :-D


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