gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

frank, Freitag, 03.12.2010, 23:42 (vor 5104 Tagen) @ egal

Hallo,

vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten.

Es ist mir selbstverständlich klar, das die KK nicht alles bezahlt, und wenn dann nur wie bereits gesagt wurde bis max. zum doppelten Festzuschuss. Es ging mir eigentlich hauptsächlich um um die Vorgehensweise.

So wie mir es nämlich berichtet wurde, soll wohl erst der Betrag der Eigenanteilsrechnung vom Versicherten bezahlt werden, hiervon soll dann die Quittung benötigt werden und diese soll dann bei der KK vorgezeigt werden, damit diese den Restbetrag nach Abzug der Differenz aus dem Einkommen über der Grenze(in dem Fall 20EUR x 3 = 60EUR/verbleibender Eigenanteil) den Rest an den Versicherten auszahlen kann.

Nun ging es mir darum, ob es korrekt ist, dass der Versicherte somit erstmal in Vorkasse treten MUSS, oder ob die KK den errechneten Betrag an Hand der vom Zahnarzt ausgestellten Eigenanteilsrechnung auch direkt an ihm überweisen kann. Denn sonst verstehe ich den Sinn der gleitenden Härtefallregelung nicht, wenn jemand diese beanspruchen muss, woher soll er dann soviel Geld herbekommen um die Vorkasse an den Zahnarzt leisten zukönnen?

Das mit der Abtretungserklärung klingt interessant, diese müsste dann aber bei der KK unterschrieben werden oder?

Vielen Dank nochmal! :-)


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