gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte111, Sonntag, 05.12.2010, 22:50 (vor 5102 Tagen) @ frank

Hallo frank,

sorry, aber eine zu bezahlende Rechnung bedeutet nicht, dass sie auch tatsächlich beglichen wird. Daher sind Dir ja auch bisher noch keine Kosten entstanden. Die Abtretung zur Zahlung an den Zahnarzt wäre eine Alternative, auch könnte eine umgehende Bearbeitung des Antrages durch die KK einem finanziellen Engpass entgegen wirken.

Wollte aber letztendlich auch nur auf die - rechtlich nicht zu beanstandende - Begründung der KK-Entscheidung hinweisen.

MfG
ratte1


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