gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 05.12.2010, 10:59 (vor 5102 Tagen) @ frank

Hallo,
ich haendele das meist salomonisch - wenn jemand mit seinem Heil und Kostenplan kommt und für ihn trifft die Härtfeall-Regelung zu, dann wird die Kostenbeteiligung sofort incl. der Härtefall_Regelung
vorgenommen (schliesslich gibt es ja nicht mehr als den doppelten Zuschuss) und da nehme ich eben die Einkommensverhältniss des Monats vor Erstellung des HKP. Kommt er danach mit seiner Eigenanteilsrechnung erst mit dem Antrag auf Härtefall nehme ich den Monat vor Eingliederung des Zahnersatzes und zahle ihm die Differenz aus und haben sich die Einkommensverhältnisse zwischen dem Monat vor Erstellung des HKP und dem Monat vor Eingliederung (da können bis zu 6 Monate liegen) drastisch verändert, dann gibt es eben eine Korrektur und ggf. noch eine Nachzahlung.
Dass jemand kommt weil er entgegen der Bewilligung nun kein Härtfeall mehr wäre, das habe ich noch nie erlebt.
Gruss
Czauderna


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