gleitende Härtefallregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

frank @, Freitag, 03.12.2010, 12:00 (vor 5104 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, es geht um folgende Situation;

Ehepaar, Frau(z.Z. Hausfrau ohne eigenes Einkommen) bei Ihrem Mann familienversichert, der Mann liegt mit seinem Brutto-Einkommen 20.-EUR über der Härtefallgrenze, also müsste somit die gleitende Härtefallregelung zutreffen. Auf Grund der 20.-EUR über dem Satz, wurde bei der KK sofort der Härtefall abgelehnt und auf dem Heil- und Kostenplan 50% vermerkt.

Nun braucht die Frau Zahnersatz, Sie soll laut KK den Eigenanteil an den Zahnarzt überweisen, den Beleg der Zahlung mit zur KK nehmen und erst dann würde man die gleitende Härtefallregelung prüfen und ggfl. etwas zahlen.

Nun meine Frage, wenn man doch schon so wenig Einkommen hat, wie soll man dann den kompletten Eigenanteil vorschießen, damit das geprüft werden kann? Wie läuft in einem solchen Fall das Standartverfahren ab? Ist es korrekt das der Patient erst den vollen Betrag an den Arzt überweisen muss, bevor die Krankenkasse da noch etwas zugibt? Oder reicht es auch, wenn der Versicherte die Eigenanteilsrechnung vom ZA zur KK mitnimmt?

Auch hat der Sachbearbeiter von der KK gemeint, es müsse für die gleitende Härtefallregelung ein gesonderter Antrag gestellt werden, mir ist aber nur der normale Härtfallantrag bekannt, ist das auch so korrekt?

Hab das Gefühl der Sachbearbeiter von der KK möchte einem nur Steine in den Weg legen, weil nach seinem Eindruck Frau wohl faul ist und sich unterhalten lässt, da noch ziemlich jung(27). Obwohl sie jahrelang gearbeitet hat und nun Betriebsbedingt gekündigt wurde und das mit der Hausfrauen-Rolle nur eine kurzfristige Übergangslösung ist.

Vielen Dank für eure Bemühungen/Ratschläge/Infos...


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