Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 17.06.2010, 18:21 (vor 5275 Tagen) @ Michael

Du kannst weiterhin in der PKV verbleiben und entscheidest selbst durch Veränderung der entsprechenden Stellschrauben wo Du versichert sein möchtest. Begründung: schon durch einen Beschäftigten mit einem Gehalt von über 400,00€ betrachtet Dich die Krankenkasse immer als vorrangig Selbständigen und ein Zutritt zu ihr ist Dir somit verwehrt. Wolltest Du ja aber auch so und stellt somit genau das Spiegelbild meiner Antwort vom 04.01.2010 dar. Auf zwei Beinen steht sich´s immer besser, erst nach dem 55. Geburtstag wäre der Rückweg in die GKV nur noch möglich über die Familienversicherung, aber auch hier gibt es einige Speziallösungen auf Nachfrage.

Fragen? joachimroehl@web.de


PS: mir selbst hatte seinerzeit die BKK der dkv mal den Zutritt verwehrt, da ich als kurzzeitig pflichtiger Angestellter in meiner parallelen Selbständigkeit einer Telefonistin einen versicherungspflichtigen Nebenverdienst gegeben hatte. Der private Arbeitgeber zahlte somit weiterhin den vollen Zuschuss zur PKV inklusive Beitragssicherung fürs Alter und ich wars zufrieden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum