Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 02.05.2008, 12:52 (vor 6051 Tagen) @ Thorsten

So einfach ist das nicht. Die AOK will Sie natürlich, Sie können jedoch gegen diese Auffassung klagen, wenns was bringt.
Wie gesagt: Meine Ausführungen gelten wirklich nur für halbe Angestelltenstellen (hier vom SGB V gedeckt!) und nicht die wohl eher fiktiven Fälle, dass man neben einem 40 Stunden-Job noch 41 Stunden in der Woche selbständig arbeitet. Das glaubt doch niemand und dann wird halt irgendetwas in den Bescheid geschrieben. So arbeiten nun mal in Deutschland Behörden, wenn sie merken, dass sie veräppelt werden - sehr verständlich!


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