Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 11.04.2010, 21:39 (vor 5342 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler,

aber wer eine anerkannte Ausbildung absolviert kann quasi per definitionem nicht hauptberuflich selbständig tätig werden.

Per Definition ist für mich nicht nachvollviehbar: Bei der Betrachtung der Arbeitszeit alleine ist das wirklich nur sehr schwer nachvollziehbar (aber das würde bei jedem Vollzeitbeschäftigten gelten). Neben der Arbeitszeit sind ja auch noch die Haupteinnahmequelle und die Beschäftigung von Arbeitnehmern zu prüfen. Mir ist keine Quelle bekannt, dass das bei Azubis nicht gilt.
Mal ein sehr konstruiertes Beispiel:
Der Azubi erbt vom Großvater ein Unternehmen:
An zwei Nachmittagen nach der Berufsschule und am Samstag leitet er dieses. Das Unternehmen hat 10.000 Mitarbeiter und erbringt jährlich 1.000.000 Euro Gewinn.
Der Azubi kann dann nur als Selbstständiger eingestuft werden.
Oder gibt es bei Azubis abweichende Gerichtsurteile?
Gruß
RHW


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