Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 11.01.2008, 22:37 (vor 6163 Tagen) @ Volker

Nein, Sie haben mich teilweise falsch verstanden, zumindest dahingehend, da Sie Ihr Angestelltenverhältnis hier immer noch nicht genau spezifiziert haben.

Denn nur dann, wenn Sie weniger als 50% Ihres Gesamteinkommens als Angestellter verdienen und nicht mehr als 20 Wochenstunden als Angestellter bei einer 40 Stundenwoche (bei geringerer Wochenarbeitszeit dann u.U. nur 17,5 Stunden) arbeiten, dann greift das von Ihnen beschriebene Szenario.

Wenn Sie aber mehr als 20 Wochenstunden als Angestellter arbeiten und/oder (!!!) mehr als 50% Ihrer Einkünfte als Angestellter einnehmen, dann werden Sie vom Arbeitgeber - auch gegen Ihren Willen - in der GKV versichert und es wird auch Ihr Arbeitnehmeranteil für die GKV abgezogen.
Dagegen können Sie sich nur durch eine Kündigung Ihres Jobs wehren! Eine Doppelversicherung sowohl in der PKV als auch in der GKV ist u.U. möglich, aber monetär unsinnig.


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