Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 04.01.2010, 16:34 (vor 5439 Tagen) @ Cassandra

Erfahrungsgemäß bleibst Du als Angestellter solange eingestuft, wie Du in der Selbständigkeit nicht mehr verdienst bzw. über 15h wöchentlich schaffst oder keine versicherungspflichtigen Angestellten mit einem Bruttogehalt über 440,00€ beschäftigst. Diese clevere Doppelkonstellation gibt Dir enorme Steuerungsmöglichkeiten, denn nur ein Stellschräubchen verändert, kann Dich wunschweise in die PKV oder GKV bringen. Ebenso interessant sind die sich nun ergebenden steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten ..

Du solltest Du ihn abhängig vom verfassten Arbeitsvertrag über die nebenberufliche Gewerbetätigkeit informieren. Kommt diese mit dem Hauptberuf sowohl tätigkeitsmäßig als auch zeitlich nicht in Konflikt, kann er aber sowieso fast nichts dagegen unternehmen.

Tip: auf der Gewerbeanmeldung unbedingt die Spalte nebenberuflich ankreuzen


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