Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Freitag, 09.04.2010, 21:56 (vor 5344 Tagen) @ Roland Keil

nee, eben nicht

hier hast du einen Wikipedia-Link zum Thema Beschäftigung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschäftigung

laut dem Sozialgesetzbuch (§ 7 SGB IV) lautet die Definition von Beschäftigung wie folgt:
"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."
und es wird ausdrücklich gesagt:
"Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html

zu Ausbildung meint Wikipedia.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildung

gesetzliche Grundlage für Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

wie du siehst gibt es da schon Unterschiede...
das Angestelltenverhältnis ist übrigens eine Unterform von "Beschäftigung". Zu den Beschäftigten gehören Arbeiter und Angestellte, wobei diese Unterscheidung (zumindest rechtlich gesehen) zum größten Teil überholt ist.

und als Azubi bist du eben versicherungspflichtig.

sei doch froh: einen günstigeren Krankenversicherungsschutz kannst du fast nicht bekommen: bei 515 € Azubi-Vergütung bezahlst du ca. 40 € für ne Krankenvollversicherung - das ist doch ein unschlagbarer Preis, oder?

Gruß GKVler


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