Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 02.05.2008, 03:09 (vor 6051 Tagen) @ Thorsten

Wenn man nur eine halbe Stelle als Angestellter hat und dann die andere Hälfte des Tages Student, Selbständiger oder Beamter ist, überwiegt das versicherungsfreie Dasein.
Da kennt sich die antwortende Person im PKV-Verband wohl nicht aus.
Das ganze ist Tagesgeschäft. So können sich z.B. Doktoranden, die eine halbe Stelle an der Uni haben, noch als Promotionsstudent einschreiben lassen und damit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Lücke hat z.B. die größte deutsche PKV sogar dazu gebracht einen Extra-Programm für diese Klientel aufzulegen, da die nämlich nach der Promotion eh beihilfeberechtigt sind und damit gleich weiterversichert werden können.

Bei einer 50,1%-Selbständigkeit ist das aber alles komplizierter, denn diese muss tatsächlich nachgewiesen werden! Das ist nicht so einfach, wie Vollzeitstudentendasein, das per Gesetz ja mehr als 20 Stunden pro Woche Aufwand kostet!

Übrigens können Sie dies alles dem SGB V entnehmen. Und bei uns in Deutschland entscheidet noch immer das Gesetz und nicht eine Lobbygruppe, die dann auch noch in Verwirrung die eigene potentielle Klientel vergrault.


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