Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 15.02.2008, 11:48 (vor 6128 Tagen) @ nicole

Wenn Sie tatsächlich selbständig arbeiten, dann müssen Sie sich bei einem Vollzeitjob eine Nebenerwerbsgenehmigung geben lassen - ansonsten droht die fristlose Entlassung und - je nach Vertragsgestaltung - eine Konventionalstrafe.

Bei Teilzeitjobs hängt dies alles von der Vertragsgestaltung ab, z.B. ob Sie ihrem Arbeitgeber selbst Konkurrenz machen usw., hier ist die Verweigerung einer weiteren Beschäftigung aber rechtlich nur in bestimmten Fällen möglich.


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