Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Sonntag, 11.04.2010, 18:41 (vor 5342 Tagen) @ RHW

Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht versicherungspflichtig (ob Angstellter oder Azubi spielt hier keine Rolle): § 5 Absatz 5 SGB V

das ist prinzipiell natürlich richtig....aber wer eine anerkannte Ausbildung absolviert kann quasi per definitionem nicht hauptberuflich selbständig tätig werden.

eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn sie sowohl zeitlich als auch finanziell im Vordergrund steht. (außer vielleicht wenn jemand mit über 400 € beschäftigt werden würde, und selbst dann ist noch der Einzelfall zu prüfen). Und bei einer Ausbildung sind 40 bzw. 38,5 Std./Woche Standart, so dass die selbständige Tätigkeit nur schwer überwiegen könnte...

Gruß GKVler


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