Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

Roland Keil @, Freitag, 09.04.2010, 20:20 (vor 5344 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo zusammen,

greife dieses Thema nochmal auf, weil es für den ersten moment auch gut auf mich passt.

Also zu meiner Situation:

Ich bin Auszubildender Bürokaufmann mit einem Nettolohn von ca. 515 €. Daneben bin ich auch noch selbständig (eigene Internet-Homepage mit dem Ziel, Provisionen zu erzielen) darüber verdiene ich auch den ein oder anderen hunderter...

Jetzt hab ich mich als 21-Jähriger privat versichert (ab 01.04), weil ich glaube, dass ich diesen Monat soviel Geld über mein Gewerbe verdiene, dass ich Versicherungsbeiträge in die GKV bezahlen muss. D. h. mit anderen Worten, mein AZUBI-Gehalt reicht nicht aus, um auch im Gewerbe noch darüber mitversichert zu sein. (Wenn ich ja nicht mehr im Gewerbe verdiene, als im Angestelltenverhältnis, und nicht mehr als 18 Stunden pro Woche fürs Gewerbe aufbringe, bin ich ja noch übers Angestellten-Verhältnis automatisch im Gewerbe mitversichert).

Meine bisherige Krankenkasse (IKK Südwest) argumentiert aber so, dass ich aber für mein AZUBI-Angestellten-Verhältnis immernoch pflichtversichert bin, und mein Arbeitgeber und ich (Arbeitnehmer) deswegen immernoch in die GKV bezahlen (50 : 50). Das find ich behindert, weil ich gerne mehr Netto ausgezahlt bekommen möchte, und für meinen AG wärs ja auch besser, weil er sich dadurch Geld spart.

Deswegen meine Frage: Lieg ich da richtig in der Annahme, wenn ich sage, ich arbeite für mein Gewerbe aber mehr wie 18 Std. pro WOche UND verdien sogar darüber noch mehr wie durch mein Angestellten-AZUBI-Verhältnis, dass ich mich dann von der Pflichtversicherung befreien lassen kann, weil ja meine Haupteinkommensquelle das Gewerbe ist?

Danke im Voraus für jegliche Antwort.


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