Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 11.04.2010, 09:33 (vor 5342 Tagen) @ GKVler

Hallo,
hier noch zwei Punkte zur Klarstellung:
1) Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht versicherungspflichtig (ob Angstellter oder Azubi spielt hier keine Rolle): § 5 Absatz 5 SGB V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
2) Die Geldersparnis ist mir noch unlogisch:
Wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt, entfällt die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung (Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen weiter an). Hier spart meines Erachtens nur der AG in der KV und PV.
Wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich ist, sind hieraus keine Beiträge zur KV, PV und AlV zu zahlen. In der RV gibt es ggf. Sonderregelungen. KV- und PV-Beiträge aus der Selbständigkeit sind nur ausnahmsweise zu zahlen, wenn eine Rente oder rentenähnliche Einnahme bezogen wird (z.B. Halbwaise).
M.E. ist es in den meisten Fällen sinnvoller, die Selbstständigkeit so zu begrenzen, dass sie nebenberuflich ist (zumindest bis zum Ausbildungsende).
Bei einem Wechsel in die PKV sollte man auch immer beachten, was bei Veränderungen ist. Häufig ist eine Rückkehr nicht mehr möglich (z.B. nach der Berufsausbildung bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Besuch einer Fachschule). Eine Rückkehr nach dem Ende der hauptberuflichen Selbstständigkeit ist nur möglich, wenn einer der Tatbestände in § 5 SGB V erfüllt ist oder die Voraussetzungen für eine Familienversicherung (bei Eltern oder Ehegatten) vorliegen.
Gruß
RHW


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