Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Hannes, Mittwoch, 30.04.2008, 09:17 (vor 6057 Tagen) @ Michael

@outsider: Ich mag diese Mentalität in unserer Gesellschaft nicht, dass gleich die Kassen gewechselt werden soll, wenn eine Leistung nicht gewährt wird. Insbesondere dann, wenn der Fehler nicht mal bei der Kasse liegt.
Hier läßt sich ja nicht mehr feststellen, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich über 6 Wochen hätte bestehen müssen. Der Kasse muss auch Gelegenheit gegeben werden, dies zu prüfen, z.B. indem sie den MDK einschaltet. Das kann die AOK aber nur, wenn sie rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird. Es wurden bestehende Gesetze richtig angewendet und Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Hier stehen nicht nur die Interessen des Einzelnen, sondern einer Versichertengemeinschaft im Vordergrund.


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