Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Jon Dohnson, Sonntag, 27.04.2008, 00:54 (vor 6056 Tagen) @ Birgit Horn

Aber Du warst in der Lage den "Arbeitgeberteil" an Deinen Arbeitgeber weiterzuleiten ? Und dabei den Schriftzug an der Seite "Bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust" im Krankenkassenteil geflissentlich zu ignorieren... ?

Der Sinn des AU-Formulars liegt nunmal darin, dass die Krankenkasse über den Beginn der Arbeitsunfähigkeit informiert wird, damit sie zweifelsfrei feststellen kann, ab wann ggf.ihre Pflicht beginnt, das Krankengeld zu übernehmen.

Ich finde es allerdings sehr schade, dass Du diesen Thread gleich mit bösen Worten gegen die AOK begonnen hast - und man Dir erst mühsam "aus der Nase ziehen" musste, daß der/die Fehler von Dir ausgingen.

Hättest Du gleich mit offenen Karten gespielt, wären mindestens 50% der Beiträge in diesem Thread von vornherein nicht geschrieben worden.

Das erhoffte Krankengeld dürftest Du abschreiben können - beim nächsten Mal bist Du dann ja schlauer (sieh das mal als "Lehrgeld" an).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum