Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Mittwoch, 07.05.2008, 17:20 (vor 6046 Tagen) @ Egal

Hallo,

aber die Frist beginnt ja zu laufen, wenn die Kasse von der AU erfährt. Ob per Telefon oder sonst wie. Und sobald man die AU meldet, beginnt der Anspruch.
In vielen Bundesländern schickt der Arzt die AU auch direkt zu Kasse. (AU-Richtlinien). Wenn man sich darauf beruft, hat man vor dem Sozialgericht gute Chancen, weil der Kasse dann die Beweise fehlen...
Also ich denke, der Anwalt ist eine Pfeife. Wenn Du einen Beswcheid hast und die Frist noch nicht abgelaufen ist, dann lege Widerspruch genau mit dem Hinweis ein und zieh es vor dem Sozialgericht durch.

Wenn Dir das zu viel ist, dann lass es. Aber dann ist auch die Diskussion ohne weiteren Sinn.

LG, Shops


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