Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Jon Dohnson, Donnerstag, 24.04.2008, 22:33 (vor 6058 Tagen) @ Daniel

Ich unterstelle mal, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer sofort an die Kasse geschickt hast ? Wenn nicht, ist es eigene Dummheit, denn auf den Bescheinigungen steht ja drauf, das Nichteinreichung zum Krankengeldverlust führen kann (beruht auf § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).

Jetzt lädst Du Dir einfach unter http://www.aok.de/rh/rd/175356.php die Verdienstbescheinigung für Krankengeld und den Antrag auf Krankengeld runter.

Die Verdienstbescheinigungung lässt Du von Deinem Arbeitgeber ausfüllen, den Antrag auf Krankengeld füllst Du natürlich selber aus.

Dann reichst Du beides zusammen zustellsicher (Übergabeeinschreiben oder persönliche Abgabe gegen Quittung) bei der Kasse ein.

Dann sollte die Sache schon ins Rollen kommen. Klage, Untätigkeitsbeschwerde usw. machen erst dann Sinn, wenn trotz einwandfreier und vollständiger Datenlage nichts passiert.

Leider gibt es hier im Forum sehr viele "ich verklage alles und jeden"-Fanatiker, die damit eine gewisse Hilflosigkeit kompensieren wollen. Ohne Rechtsschutzversicherungen gäbe es mehr Recht in Deutschland.


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