Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Birgit Horn @, Freitag, 25.04.2008, 09:46 (vor 6058 Tagen) @ Milchschnusel

Hallo Gisela,

zu der Zeit, als ich arbeitsunfähig war, habe ich nicht "unverzüglich" die Krankmeldungen an die AOK geschickt, weil ich zum einen, nicht dazu in der Lage war und ich zum Andern keine Ahnung davon hatte, daß ich von meiner Krankenkasse Geld brauchen werde (in der Zukunft). Wenn der Anspruch auf Krankengeld "ruht", bedeutet das also, dass dieser gar nicht besteht!....Es sei denn mein Anwalt bindet mir einen Bären auf....

Gruß
Birgit


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