Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Daniel @, Donnerstag, 24.04.2008, 19:43 (vor 6059 Tagen) @ Milchschnusel

Gisela hat vollkommen Recht. Die AOK muss eine Verdienstbescheinigung an deinen Arbeitgeber schicken und dann das Krankengeld berechnen. Es gibt nur die Wochenfrist für verspätet abgegebene AU-Bescheinigungen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum