Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Freitag, 25.04.2008, 17:10 (vor 6058 Tagen) @ Birgit Horn

Hallo,

wenn er ruht, besteht der Anspruch trotzdem und wird auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet.m Pech gehabt. Es steht auf jeder AU-Meldung drauf. Rausreden ist nicht.
Allerdings lebt der Anspruch auf, wenn der AOK die AU gemeldet wird. Gehe ich also recht in der Annahme, dass Du 7 Wochen langs nichts an Deine Krankenkasse geschickt hast?

LG, Shops


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