Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Michael, Samstag, 26.04.2008, 14:51 (vor 6057 Tagen) @ Birgit Horn

Grundsätzlich erhältst Du kein Krankengeld, wenn Du die AU-Bescheinigung verspätet einreichst (§ 49 SGB V). Der Anspruch lebt auch nicht rückwirkend bei Nachholung Deiner Mitwirkung auf. ABER: Grds. obliegt die Verantwortung zur Weiterleitung Deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Deinem Arzt! Er ist in erster Linie dazu verpflichtet, die Bescheinigung zeitgerecht an die KV weiterzuleiten. Ausnahme: Er hat Dich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Du an seiner Stelle die Bescheinigung an die AOK weiterleiten sollst. Dies gilt es jedoch zu beweisen. Dann hast Du gute Karten gegenüber Deiner Krankenkasse. Was Deine Kasse betreibt nennt sich Krankengeldfallmanagemet und ist mir in Deinem Falle verständlich. Würde genauso handeln. Aber das gibt in diesem Forum natürlich niemand zu...;-)


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