Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

DAkobert @, Montag, 21.04.2008, 16:07 (vor 6062 Tagen) @ Birgit Horn

Das einfachste Mittel in solchen Fällen ist ein Petitionsausschuss bei Bundesweiten Krankenkassen und anderen bundesweiten Verwaltungen und Sozialbehörden ist dies der Petitionsausschuss des Bundestages. Bei einer AOK oder einer Verwaltung (Amtes) eines Bundeslandes ist dies der Petitionsausschuss des jeweiligen Bundeslandes. Nach meiner Erfahrung wird ein verschlepter Vorgang der dann von dem Petitionssausschuss bearbeitet wird (Rückfrage von dem Petionsauschuss bei der jeweiligen Behörde) erstaunlich schnell bearbeitet. Viel Glück


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