Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach, Mittwoch, 26.03.2008, 16:29 (vor 6088 Tagen) @ Birgit Horn

Es gibt auch die Möglichkeit, Untätigkeitsklagen beim Sozialgericht einzureichen. Damit Du hier aus neutraler Sicht beraten wirst: Wende dich entweder an eine Gewerkschaft, an einen Sozialverband (z. B. VdK) oder einen Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt für Sozialreicht). Bei bereits vorhandener Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband ist der Rechtsschutz hier kostenfrei, ein Rechtsanwalt kostet natürlich immer Geld (hast Du evt. eine private Rechtsschutzversicherung?).

Gruß
Elgin


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