Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)
Nein, den Beamte dürfen das in Ihrem jeweiligen Fachgebiet!
@KVProfi: Da hätte ich jetzt wirklich mal eine Rechtsgrundlage, m. E. n. dürfen gleichermaßen Angestellte eine derartige Beratung durchführen und sind teilweise hierzu sogar rechtlich verpflichtet. Der Status des Anstellungs-/Arbeitsverhältnisses spielt hier doch keine Rolle, oder?