Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

Kommunikatore, Donnerstag, 20.02.2014, 14:15 (vor 3928 Tagen) @ derKVProfi

Nein, den Beamte dürfen das in Ihrem jeweiligen Fachgebiet!

@KVProfi: Da hätte ich jetzt wirklich mal eine Rechtsgrundlage, m. E. n. dürfen gleichermaßen Angestellte eine derartige Beratung durchführen und sind teilweise hierzu sogar rechtlich verpflichtet. Der Status des Anstellungs-/Arbeitsverhältnisses spielt hier doch keine Rolle, oder?


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