Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 27.01.2014, 17:31 (vor 3952 Tagen) @ Anne

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich jetzt irgendetwas umsetzen kann oder mich aufgrund Ihrer Aussagen für irgendetwas entschieden habe.

Stimmt, das haben Sie nicht geschrieben - da komme ich immer etwas hart rüber!

Warum malen Sie jetzt ein solches Horrorszenario aus?

Nennen Sie es Erfahrung aus 30 Jahren!

Festzuhalten bleibt doch wohl nur, dass man - allgemein gesprochen - immer Anspruch auf Familienversicherung hat, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Daraus kann man auch nicht rausgeschmissen werden.

Richtig!

Festzuhalten bleibt zweitens, dass man - allgemein gesprochen - eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abschließen kann.

Nein, man kann die Kindernachversicherung wahr nehmen und dann die PKV auf Anwartschatft stellen. Eine Anwartschaft ab beginn ist nur in besimmten Fällen zulässig! Huier nicht. Geht nur über die Kindernachversicherung! Und selbst da werden Sie wahrscheinlich einen Tanz mit der PKV erleben!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum