Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

Anne, Montag, 27.01.2014, 16:52 (vor 3952 Tagen) @ derKVProfi

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich jetzt irgendetwas umsetzen kann oder mich aufgrund Ihrer Aussagen für irgendetwas entschieden habe.

Warum malen Sie jetzt ein solches Horrorszenario aus?

Festzuhalten bleibt doch wohl nur, dass man - allgemein gesprochen - immer Anspruch auf Familienversicherung hat, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Daraus kann man auch nicht rausgeschmissen werden.

Festzuhalten bleibt zweitens, dass man - allgemein gesprochen - eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abschließen kann.


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