Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Dienstag, 18.02.2014, 15:56 (vor 3930 Tagen) @ derKVProfi

Sehr geehrter Herr KVProfi,

Festzuhalten bleibt zweitens, dass man - allgemein gesprochen - eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abschließen kann.


Nein, man kann die Kindernachversicherung wahr nehmen und dann die PKV auf Anwartschatft stellen. Eine Anwartschaft ab beginn ist nur in besimmten Fällen zulässig! Huier nicht. Geht nur über die Kindernachversicherung! Und selbst da werden Sie wahrscheinlich einen Tanz mit der PKV erleben!

Falsch - eine Anwartschaftsversicherung für Kinder ist bei Beamten ab dem 1. Lebenstag möglich.
Sollte wie in diesem Fall das Kind über die GKV pflichtversichert sein, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Anwartschaftsversicherung mit Aktiv-Tarif für privatärztliche Versorgung im Krankenhaus zu dem entsprechenden Beihilfetarif.

2. Anwartschaftsversicherung ohne weitere Tarife.

3. ergänzend zu der GKV eine Absicherung über Beihilfetarife mit 20% Restkostenabsicherung. (Ausnahme Hessen + Bremen).

..............

Wieso verweisen Sie hier immer auf eine Rechtsberatung ????
Lt. dem Text von der Fragenden kann man dies nicht ableiten.

Aus ihren Texten entnehme ich allerdings als Hintergrund Werbung für die Auswahl eines Versicherungsberaters vermutlich hinsichtlich ihrer Person.

Mit den besten Grüßen
vom Steinbock


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