Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 20.02.2014, 04:11 (vor 3928 Tagen) @ derKVProfi

Und noch einmal final:

Das war die Antwort auf die Frage - damit war alles geklärt. Mehr gab und gibt es nicht zu sagen, es sei, dass man in Kenntnis aller Details den Verbraucher entsprechend berät.

So viel nur - Familienversicherung besteht für das Kind ab Geburt per Gesetz! Das muss man nicht beantragen, man muss die Krankenkasse nur in Kenntnis setzen. Aber selbst, wenn die Kasse es nicht weiß - die Familienversicherung besteht.

Die PKV? Da muss man das Kind nur anmelden. Und ja, eine Anwartschaft geht dann! Man kann auch beide Versicherungen paralell laufen lassen.

Was Steinbock an dieser Antwort auszusetzen hat, bleibt den Experten verborgen!

Oder als Wiederholung:

Nein, man kann die Kindernachversicherung wahr nehmen und dann die PKV auf Anwartschatft stellen. Eine Anwartschaft ab Beginn ist nur in besimmten Fällen zulässig! Hier nicht. Geht nur über die Kindernachversicherung! Und selbst da werden Sie wahrscheinlich einen Tanz mit der PKV erleben!

Steinbock beißt sich daran fest, dass eine Anwartschaft ab dem 1. Lebenstag also ab Beginn möglich ist. Das hatte ich auch so geschrieben. Es ist eine der Ausnahmen. Aber man muss ERST die Kindernachversicherung durchführen.

Es geht Steinbock auch gar nicht um das fachliche, weil er da sowieso nicht auf meinem Niveau mithalten kann. Ihn stört meine Anwesenheit und deshalb versucht er hier einfach zu stänkern. Ihn stärt, dass ich mehrmal nachweislich seine falschen Aussagen korriguiert habe und es stört ihn, dass ich hier eben auch ganz eindeutig offen Werbung mache. Etwas, was jemanden mit meienr Expertise zusteht, wenn ich für lau Menschen helfe. Ihn stört auch, dass immer wieder auf die Grenzen hiweise, die es gibt. Man kann Fragen allgemein stellen und bekommt allgemeine Antworten. Alles andere ist Rechtsberatung!

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