Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 20.02.2014, 13:52 (vor 3928 Tagen) @ Steinbock

Mal davon abgesehen, dass Sie hier in einer unglaublich penetranten Art und Weise versuchen mich zu diskreditieren, was Ihnen bei meiner Expertise nicht gelingen wird; und das Sie scheinbar nur darauf aus sind mich hier zu vertreiben, was Ihnen nicht gelingen wird, statt die Fragen der Menschen (die gestellt sind) zu beantworten, soweit es zulässig und (bei Ihnen) fachlich auch möglich ist!


Wenn dies so wäre wie sie es hinstellen, dürften alle Behörden keine sachdienlichen Auskünfte erteilen. Jeder Bedienstete müsste dann einen Rechtsanwalt hinzu ziehen.

Nein, den Beamte dürfen das in Ihrem jeweiligen Fachgebiet!

Auch Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler müssten bei Anfragen von Interessenten einen Rechtsanwalt beauftragen.

Nein, die dürfen das als Annextätigkeit, solange und soweit es um die Vermittlung von Versicherungen geht!


Welches Geistes Kind Sie doch sind.

Nicht ich - der Gesetzgeber!


kein weiterer Kommentar mehr zu solch einem Unsinn.

Ja bitte - auch keine anderweitigen Kommentare mehr. Sie stänkern hier seit tagen herum, nachdem Sie sich glücklicherweise eine Zeit lang fern gehalten haben!

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