Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Donnerstag, 20.02.2014, 11:02 (vor 3928 Tagen) @ derKVProfi

Sehr geehrter Herr Nicht-KVProfi,


Ihr Problem ist ein sehr großes Problem!

Wenn Sie keine Ahnung haben, dann lassen Sie es doch einfach sein!

Sehr geehrter Steinbock, Sie müllen hier das Forum zu!


Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein, denn Sie scheinen die Absicherung im öffentlichen Dienst nicht beurteilen zu können und somit sind Sie derjenige, der dieses Forum mit fehlerhaften Informationen zumüllt.


Richtig, und icxh halte auch KEINE Seminare zun dem Thema ab und wenn, dann sind die von hinten bis vorne falsch!

Na dann passt es doch.
Seminare hinsichtlich Beamtenrecht und Beihilferecht sollten Leute die davon keine Kenntnisse haben auch unterlassen.

Sehr geehrter Herr KVProfi,

Festzuhalten bleibt zweitens, dass man - allgemein gesprochen - eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abschließen kann.


Nein, man kann die Kindernachversicherung wahr nehmen und dann die PKV auf Anwartschatft stellen. Eine Anwartschaft ab beginn ist nur in besimmten Fällen zulässig! Huier nicht. Geht nur über die Kindernachversicherung! Und selbst da werden Sie wahrscheinlich einen Tanz mit der PKV erleben!


Falsch - eine Anwartschaftsversicherung für Kinder ist bei Beamten ab dem 1. Lebenstag möglich.


Ja, aber man kann nur auf Anwartschaft stellen, was man hat. Also muss man erst die KV abschließen und in diesem Fall die Versicherung anmelden!

Unsinn - maßgebend sind die Tarife eines Elternteils!


Steht da - KNV "wahr nehmen" und dann auf Anwartschaft stellen!


No - dies ist nicht erforderlich, auch eine direkte Anwartschaftsversicherung ohne Gesundheitfragen ist möglich.


Und was stellt man auf Anwartschaft? Und wesdhalb ohne Gesundheitsfragen? Weil es eine Kindernachversicherung ist. Die muss ich rechtlich aber erst einmal ausünben! Dann kann ich das wegen Familienversicherung auf Anwartschaft stellen. Nichts anderes wurde gesagt!

Und dies ist wie schon einmal bemerkt falsch!

Sollte wie in diesem Fall das Kind über die GKV pflichtversichert sein, gibt es folgende Möglichkeiten:


Pflichtversichert? Ein gerade geborenes Kind? Sie meinen Familienversicherung?!

1. Anwartschaftsversicherung mit Aktiv-Tarif für privatärztliche Versorgung im Krankenhaus zu dem entsprechenden Beihilfetarif.

2. Anwartschaftsversicherung ohne weitere Tarife.

3. ergänzend zu der GKV eine Absicherung über Beihilfetarife mit 20% Restkostenabsicherung. (Ausnahme Hessen + Bremen).


Und wann habe ich jemals etwas anderes behauptet? Natürlich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Das ist aber immer eine Rechtsberatung!

Und was soll uns dies jetzt besagen ?

Wenn Sie nicht dazu berechtigt sind, Fragen zu beantworten, dann lassen Sie es einfach sein.


Sie sind noch weniger berechtigt Fragen zu beantworten, da Sie hier mehrfach Falschauskünfte gegeben haben. Zuletzt u.a. zur Öffnungsaktion für berücksichtigungsfähige Angehörige bei Enbde der Familienversicherung und zu der Berücksichtigung (bzw. der Nicht-Berücksichtigung) etwaiger Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden!

Versuchen Sie doch nicht mit solch fehlerhaften Informationen von ihren unsinnigen falschen Antworten abzulenken.

Wieso verweisen Sie hier immer auf eine Rechtsberatung ????
Lt. dem Text von der Fragenden kann man dies nicht ableiten.

Aus ihren Texten entnehme ich allerdings als Hintergrund Werbung für die Auswahl eines Versicherungsberaters vermutlich hinsichtlich ihrer Person.


Steinbock!

Rechtsberatung:

RDG
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

Rechtsberatung darf wer? Rechtsanwälte und bei Versicherungen? Versicherungsberater!


Völliger Blödsinn - Eine Rechtsberatung in einem Forum würde nur dann stattfinden, wenn die vollständigen Adressdaten eines Fragenden hier bekannt wären.


Nein, eine Rechtsberatung ist das, was das RDG als Rechtsberatung definiert:

"Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert."

Ich kann mir ja über den Betreiber mal Ihre Daten aushändigen lassen und Ihnen dann die Rechtsprechung dazu um die Ohren hauen!

Wenn dies so wäre wie sie es hinstellen, dürften alle Behörden keine sachdienlichen Auskünfte erteilen. Jeder Bedienstete müsste dann einen Rechtsanwalt hinzu ziehen.
Auch Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler müssten bei Anfragen von Interessenten einen Rechtsanwalt beauftragen.

Welches Geistes Kind Sie doch sind.

kein weiterer Kommentar mehr zu solch einem Unsinn.


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