Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 27.01.2014, 16:33 (vor 3952 Tagen) @ Anne

Das das schon Rechtsberatung ist, war mir nicht klar.


Rechtsberatung? "Besorgung von Rechtsangelegenheiten für andere, die die individuelle, konkrete Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen umfasst. Geregelt im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das am 1.7.2008 das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst hat. Die R. ist generell nur zugelassenen Rechtsanwälten oder diesen gleichgestellten Personen gestattet. Andere Personen bedürfen der Erlaubnis nach dem RDG."

Die Beantwortung einer Frage zu Gesetzen und Verordnungen ist eine Rechtberatung, wenn sie individuell und konkret erfolgt.

Das stellen solcher Fragen ist also die Aufforderung dazu!

P.S.: Ich darf es! Andere nicht!

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