Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

Anne, Sonntag, 26.01.2014, 17:26 (vor 3953 Tagen)

Hallo,

ich möchte min Kind eigentlich in der GKV versichern lassen, ihm allerdings die Möglichkeit offen lassen, später in die PKV zu wechseln.

Ich bin Beamtin, momentan noch unter der JAEG und in der PKV + Beihilfe versichert.
Ehemann ist in der GKV, unterhalb der JAEG, deswegen ist Familienversicherung für das Kind, das nächste Woche geboren wird, möglich.

Jetzt habe ich mir überlegt, das Kind zunächst privat zu versichern, dann aber so bald wie möglich (nachdem ich den Versicherungsschein habe?) eine Anwartschaft in der PKV abzuschließen und die Familienversicherung der GKV in Anspruch zu nehmen.

Ist das so möglich?

Gilt die Anwartschaft dann ab sofort oder rückwirkend zur Geburt?

Wer übernimmt dann die Kosten für bisher durchgeführte Untersuchungen (im Krankenhaus und die U-Untersuchungen?!)? Falls die Anwartschaft ab sofort beginnt, reiche ich die Rechnungen für bisher geleistete Behandlungen bei der PKV und Beihilfe ein (weil ich ja dafür auch einen Beitrag bezahlt habe)?

Falls aber die Anwartschaft auch rückwirkend ab Geburt gelten kann, was mache ich dann mit den privaten Rechnungen?

Kann ich die dann einfach an die GKV weiterleiten oder muss ich die behandelnden Ärzte bitten, die Rechnungen neu auszustellen und mit der GKV meines Mannes direkt abzurechnen?

Viele Grüße

Anne


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