Anwartschaft für das Kind + offene Rechnungen (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 26.01.2014, 22:54 (vor 3952 Tagen) @ Anne

Auch hier gilt - Rechtsberatung ist so nicht erlaubt - und Sie erwarten Rechtsberatung zu Versicherungen!

So viel nur - Familienversicherung besteht für das Kind ab geburt per Gesetz! das muss man nicht beantragen, man muss die Krankenkasse nur in kenntnis setzen. Aber selbst, wenn die Kasse es nicht weiß - die Familienversicherung besteht.

Die PKV? Da muss man das Kind nur anmelden. Und ja, eine Anwartschaft geht dann! Man kann auch beide Versicherungen paralell laufen lassen.

Man kann Vieles tun, aber was tut man? Lassen Sie sich doch beraten - zum Beispiel von einem Versicherungsberater. das kostet geld, ist aber wirklich nur für Sie, weil Sie es auch bezahlen. Also ohne Provisions- oder Abschlussorientierung.

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