Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

x-perte @, Montag, 14.11.2011, 21:27 (vor 4759 Tagen) @ Sindy mit S

Das Kopfschütteln wird bei dieser Fehlintepretation Ihrerseits bei mir nur größer.

Der Versicherte hat eine Wahl wieder in PKV zurückzugehen und diese ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, diesen wieder aufzunehmen.

Er hat quasi die Wahl und nicht die Pflicht. Allein die Möglichkeit in die PKV zu gehen, ist noch keine anderweitige Absicherung. Denn lt. Ihrer Auslegung würde der 5/1/13 nie greifen, weil jeder die Möglichkeit hat in die PKV zu gehen.

Also nonsens.

An dieser Stelle ziehe ich mich aus dieser Diskussion zurück.

Fakt ist, der Fragesteller kann dann weiter in der GKV bleiben.


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