Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 10.11.2011, 08:42 (vor 4768 Tagen) @ Czauderna

Unter §5 Punkt (9) SGB V findet sich die Rechtsquelle und die besagt unter anderem, daß bis zu einem Jahr die vorherige PKV zu alten Konditionen wieder aufnehmen muß. Der Basistarif ist hier nicht das Ziel, denn der ist gedacht für Betrüger vor allem nach §19 VVG , hartnäckige Beitragsschuldner und hochriskante Risiken ohne anderweitigen Versicherungsschutz.

Fragen? joachimroehl@web.de


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