Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

Sindy mit S, Sonntag, 13.11.2011, 19:00 (vor 4760 Tagen) @ x-perte

aber in dem (Anm. $ 5 Abs.9 )ist lediglich die Möglichkeit genannt, wie jemand wieder zurück in die PKV kann bzw. wann die PKV wieder jemanden aufnehmen muss.

naja und damit erklären sie es doch gerade selbst :-D ... ER KANN WIEDER IN DIE ALTE PKV (anders gesagt ER HAT DORT IN DER PKV ANSPRUCH auf Absicherung im Krankheitsfall) und damit kann § 5 Abs. 1 Nr. 13 nicht greifen, da ein Anspruch bei der PKV besteht.


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